Ein Wechsel des Kfz-Versicherers ist möglich
Ein Versichererwechsel ist sowohl durch Kündigung des Vertrags als auch bei Fahrzeugwechsel möglich. Vor Kündigung des Vertrags sollte der neue Versicherungsschutz beantragt und bestätigt sein. Die bestehenden Schadenfreiheitsrabatte können übertragen werden, aber nur, wenn der neue Versicherer sie in gleicher Form gewährt.
2008 wurde ein neues Verfahren zur Bestätigung und zum Nachweis der Kfz-Versicherung eingeführt. Die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB, ersetzt die bislang bekannte Deckungskarte, auch Doppelkarte genannt.
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